Ferienhaus Wannental

Impressum und AGB

Impressum: Clement-Michael Scholz, Lindenschmitstr. 52, 81373 München

Allgemeine Mietbedingungen für das Ferienhaus Wannental 58, 88131 Lindau

1. Der Beherbergungsvertrag (Mietvertrag für das Ferienhaus) zwischen dem Gast und dem Gastgeber (Clement-Michael Scholz) kommt mit Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung (per Post oder email) und dem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto zustande. Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Gastgebers.

 2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen für die gesamte Vertragsdauer. Der Gastgeber ist verpflichtet, die Unterkunft entsprechend den Vereinbarungen bereitzustellen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für den Zeitraum der Bestellung zu bezahlen. Der Gastgeber ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 25 % des Mietpreises nach Abschluß des Vertrages zu verlangen. Der restliche Mietpreis ist 2 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten.

3. Die Anreise hat zwischen 16 und 18 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr zu erfolgen. Bei späterer Anreise ist der Gastgeber rechtzeitig zu verständigen.

4. Tritt der Gast aus persönlichen Gründen von dem Vertrag zurück oder nimmt er die bestellte Unterkunft nicht in Anspruch, ist der Gastgeber berechtigt, den Preis unter Abzug ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung zu verlangen. Die Pauschalentschädigung beträgt 90 % des Vertragspreises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Gastgeber der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Schäden des Gastes und Mängel der Leistungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Unabhängig von der gesetzlichen Haftung bei Einbringung von Sachen des Gastes haftet der Gastgeber bei Nichtkörperschäden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Der Gastgeber hat spätestens bei Abreise Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen und ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebsort.


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